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Volksabstimmung zu #S21

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Das Stuttgart-21-Ausstiegsgesetz ist auf dem Weg. Ungeachtet aller politischer Differenzen zwischen SPD und uns GRÜNEN wurde der Weg, der sich im Wahlkampf aufgezeigt hatte und sich dann auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen hat, eingehalten: die Bürger_innen sollen über das Projekt Stuttgart 21 abstimmen. Der Wunsch, dass das Ergebnis anschließend Frieden zwischen den Lagern bringt, ist groß – allein, daran glaube ich nicht.

Die Bürger_innen werden also über folgenden Text abstimmen:

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S21-Kündigungsgesetz) zu?

Skuril: wer gegen den Bahnhof ist, muss mit JA stimmen, wer dafür ist, mit NEIN.

Und da setzt meine Kritik an. „Das Gesetz ist für den Menschen da, nicht umgekehrt“ – diese Aussage wird Jesus zugesprochen. Sie sollte den Christen in Regierung und Opposition eigentlich Anspron genug sein, ein verständliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich bin kein Christ, lange schon aus der Kirche ausgetreten, aber dieser Aussage kann ich umunwunden zustimmen. Und so treibt mir diese – leider notwendige – juristische Trickserei die Zornes- und Schamesröte ins Gesicht. Sie ist notwendig geworden, weil unsere Gesetzgebung es nicht vorsieht, dass die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem das Volk über das entscheiden darf, was es will. Denn die Bürger_innen wollen nicht über den Ausstieg aus der Finanzierung des Landes abstimmen, sondern über „Soll in Stuttgart ein Tiefbahnhof, bekannt als Stuttgart 21, gebaut werdenl“. Schon beim anderen Teil des Projektes Stuttgart 21, die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm sind andere ERgebnisse zu erwarten – wiewohl es beinahe genau so abzulehnen ist wie den Tiefbahnhof.

Man muss sich zusätzlich drüber streiten, ob es strategisch klug war, letztes Jahr den Gesetzentwurf der alten Regierung abzulehnen, der das Quorum unmaßgeblich gesenkt hätte – ein unzureichender Schritt, allemal, aber immerhin einer. Aber man muss sich darürüber ereifern, dass die jetzige Opposition einer Senkung des Quorums gar nicht zustimmt, weil sie es als „Lex Stuttgart 21″ bezeichnet – was ein bißchen peinlich ist, weil es ja endlich mal wieder was abzustimmen gibt und die Bürger_innen abstimmen wollen.

Aber mit dem, was man als den „gesunden Menschenverstand“ bezeichnet, hat dieses hingetrickste Gesetz nichts zu tun. Es sind diese Fragen, Handlungen der politischen Ebene, die den Menschen dazu bringt, staatliches Handeln abzulehnen. „Da langt man sich doch an den Kopf“ will man rufen. So entsteht Politikverdrossenheit. Daher wären eigentlich alle politisch Verantwortlichen in Regierung und Opposition dazu aufgerufen, eine Frage, das sich am Menschen orientiert, zur Abstimmung zu stellen, eine geschlossene Frage, mit Ja und Nein zu beantworten, die die tatsächlice Gegenheiten wiederspiegelt. Ich glaube allerdings nicht daran, dass das passiert. Und leider weiß ich, dass wir in der Opposition genau so handeln würden, wie es die jetzige tut. Das muss sich ändern. Denn das Gesetz – und der Staat – sind für die Bürger_innen da. Nicht umgekehrt. Das zur Übereinstimming zu bringen, sollte eines unserer vordringlichsten politischen Ziele sein.

 

 

 

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